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Barriefreiheits-Erklärung


Die Stadt Neustadt in Holstein ist bemüht, ihre Internetseiten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite des zeiTTors - Museum der Stadt Neustadt in Holstein (www.zeittor-neustadt.de).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Stadt Neustadt in Holstein hält für sich, ihre Einrichtungen und die von ihr getragenen Schulen eine Vielzahl von Internetseiten vor.

Diese werden derzeit an neue gesetzliche Anforderungen an die technische Barrierefreiheit von kommunalen Internetseiten angepasst.

Aufgrund der Coronavirus-Pandemie und der damit verbundenen neuen Aufgabenstellungen an die Stadt Neustadt in Holstein verzögert sich der Abschluss der hierfür notwendigen Arbeiten. Betroffen hiervon ist auch die Internetseite des zeiTTors – Museum der Stadt Neustadt in Holstein.

Sollten bei der Nutzung dieser Internetseite Probleme oder Fragen auftreten, so zögern Sie nicht, diese
- persönlich im zeiTTor – Museum der Stadt Neustadt in Holstein, Haakengraben 2 – 6,
- telefonisch unter 04561 619-305 oder 04561 619-307 (inhaltliche Fragen) sowie 04561 619-316 (technische Fragen) oder
- per E-Mail an zeittor@stadt-neustadt.de (inhaltliche Fragen) und webservice@stadtneustadt. de (technische Fragen)

mit uns zu klären.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 24. August 2020 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 24. August 2020 überprüft.